Information
a.) Alle Veranstaltungen des "Blackriver Projects" ermöglichen ihren Besuchern via eines LAN (lokales, abgeschlossenes Netzwerk) miteinander zu spielen. Es wird kein Glücksspiel betrieben und keine Spielautomaten im Sinne des Spielapparategesetzes i.d.g.F. aufgestellt und betrieben.
Zu erfüllende Auflagen
a.) Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, die allgemeinen guten Sitten anzuerkennen und gegen diese nicht zu verstoßen. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor zu jeder Zeit einen Teilnehmer aus gutem Grund von der Veranstaltung auszuschließen. Der Teilnahmebeitrag wird nicht zurückerstattet.
b.) Jeder Teilnehmer muss einen netzwerktauglichen PC mit Monitor, Tastatur, Maus, etc. mitbringen. Für den Anschluss ans Netzwerk wird eine 10/100 MBit Ethernet Netzwerkkarte mit RJ-45 Anschluss (STP/UTP)benötigt. Jedem Teilnehmer stehen 3 Stromanschlüsse zu Verfügung (PC/Monitor)
c.) Boxen sind aus verständlichen Gründen ausnahmslos nicht gestattet. Wir empfehlen die Verwendung von Kopfhörern.
d.) Für etwaige Installationen ist die dafür notwendige Software mitzubringen.
e.) Das mitbringen von Mikrowellen und anderen Elektrogeräten, wie z.B. Wasserkocher, Herdplatten etc. ist untersagt. Mitgebrachte Geräte werden zu Beginn der Veranstaltung konfisziert und am Ende wieder herausgegeben.
Zusätzliche Pflichten des Teilnehmers bis 18J
a.) Jeder Teilnehmer muss ein Mindestalter von 18 Jahren erfüllen. Eine Teilnahme für 16 - 18 jährige kann nur mit einer schriftlichen Einverständniserklärung (Eine Vorlage kann hier ausgedruckt werden) der Erziehungsberechtigten gestattet werden.
b.) Eine Teilnahme unter 16 Jahren ist nicht möglich!

Für Teilnehmer zwischen 16-18 Jahren gilt:
c.) ALKOHOLVERBOT
d.) Bei Verlassen des Veranstaltungsgeländes ab 20.00 sind die Veranstalter davon in Kenntnis zu setzen.
e.) Ein Verlassen des Veranstaltungsgeländes zwischen 2.00 und 8.00 ist nicht gestattet.
f.) Das spielen von Computerspielen, welche erst ab 18 freigegeben sind, ist strengstens untersagt!
Entgelt
a.) Die Veranstaltungen dienen einem gemeinnützigen Zweck und sind nicht Gewinnorientiert. Das zu bezahlende Entgelt dient ausschließlich zur Deckung der Unkosten, die durch die Veranstaltung entstehen. Darunter fallen z.B. Kosten für Technik, Raummiete, Stromkosten etc. .
b.) Etwaige Gewinne aus den Veranstaltungen kommen der Vorbereitung, Organisation und Durchführung weiterer ähnlicher Veranstaltungen zu gute.
c.) Der Teilnahmebeitrag ist entweder auf die im Voraus bekannt gegebenen Kontonummer zu überweisen (und eine Bestätigung bei der Anmeldung mitzubringen) oder beim Eintreffen auf der Veranstaltung direkt zu zahlen.
Pflichten der Teilnehmer
a.) Jeder Teilnehmer hat den nötigen Teilnahmebeitrag geleistet.
b.) Jeder Teilnehmer verpflichtet sich den Anweisungen der Veranstalter folge zu leisten
c.) Jeder Teilnehmer ist für die Betriebsbereitschaft seiner Geräte selbst verantwortlich.
d.) Jeder Teilnehmer verpflichtet sich vor der Veranstaltung seinen PC FREI von Schadhaften Programmen (Viren, Trojaner, usw.) zu halten und ein Antiviren Programm zu installieren.
Desweiteren sind wichtige Sicherheitsupdates ebenfalls zu Installieren.
e.) Jeder Teilnehmer erkennt sonstige separat angekündigte Bestimmungen zur Veranstaltung an und akzeptiert diese.
f.) Jeder Teilnehmer hat nur soviel Platz an seinem Tisch einzunehmen, dass sich der Tischnachbar nicht eingeengt fühlt. Jeder Teilnehmer ist weiters dazu verpflichtet, sich so zu verhalten dass andere Teilnehmer sich nicht gestört oder belästigt fühlen.
g.) Cheaten ist bei allen Spielen verboten. Teamzerstörer und sonstige Aktivitäten, die gegen das Spielziel sind, sind unerwünscht. Es wird gebeten, im Interesse aller, fair zu spielen. Zuwiederhandeln führt zum unverzüglichen Ausschluss von der Veranstaltung
h.) Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, den Veranstaltungssaal und alle übrigen Räumlichkeiten sauber zu hinterlassen. Der Abfall gehört in die vorgesehenen Mülltonnen oder Mülltüten und darf nicht auf den Boden geworfen werden.
i.) Jeder Teilnehmer hat die Pflicht, dem Veranstalter neben Beschädigung und Schadensverursacher auch störende oder sabotierende Teilnehmer zu melden.
j.)Vor dem Verlassen der Veranstaltung ist der eigene Platz aufzuräumen und gegebenenfalls zu reinigen, egal ob es sich um die eigenen Verunreinigungen handelt oder nicht. Mitgebrachte Lebensmittel und Getränkeflaschen sind wieder mit nach Hause zu nehmen. Etwaiger zusätzlicher Kostenaufwand der für Reinigungsfirmen ausgegeben werden muss, wird unter den Verursachern aufgeteilt.
Haftung
a.) Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die direkt und unmittelbar auf sein Verursachen und Verschulden zurückzuführen sind. Er haftet weder für technische Mängel, welche sich außerhalb der vom Veranstalter zur Verfügung stehenden Vernetzungsstruktur befinden noch für Schäden an jeglichen mitgebrachten Gegenständen (Hardware, Software, Garderobe etc...)
b.) Weiters wird nicht für den Inhalt von Festplatten und sonstige Speichermedien der Teilnehmer gehaftet.
c.) Schäden aller Art am Veranstaltungsgebäude, an Einrichtungsgegenständen oder der technischen Infrastruktur (Hard und Software etc.) sind unverzüglich dem Veranstalter zu melden. Die zur Reparatur bzw. Neukauf entstehenden Kosten sind durch den Verursacher zu decken.
d.) Wir können nicht für den reibungslosen Ablauf der Veranstaltungen garantieren. Wir werden jedoch unser Möglichstes tun um Fehler zu verhindern oder schnellstmöglich zu beheben. Wir können jedoch kein Geld zurückerstatten, da die Infrastruktur (Hardware, Software, Hallenmiete, Strom, usw.) mit den Eintrittsgeldern bezahlt werden müssen.
Sonstiges
a.) Bei Diebstahl und sonstigen Vergehen wird die betreffende Person angezeigt und deren persönliche Daten weitergereicht, um derartiges in Zukunft auf anderne LAN-Partys zu vermeiden.
b.) Der Verzehr von Speisen und Getränken ist erlaubt. Das Mitbringen von größeren Mengen an Speisen und Getränken ist jedoch nicht gestattet und kann vom Veranstalter konfisziert werden.
c.) Der Besitz, die Anfertigung und die Verbreitung von Raubkopien uns sonstigen illegalen Programmen ist streng untersagt. Die Veranstalter lehnen jegliche Verantwortung hinsichtlich Raubkopien ab.
d.) Es ist verboten das Netzwerk in einer von uns nicht beabsichtigten Weise zu erweitern.
e.) Rauchen in der Halle ist nicht erlaubt, eine möglichkeit besteht in der Bar oder im Freigelände.
f.) Die Teilnehmer an der Blackriver LAN-Party erklären sich einverstanden, dass Bild- und Tonmaterialien, welche die Organisatoren oder durch diese autorisierten Medienvertreter bei der Veranstaltung erstellen, Medien zu Zwecken der Berichterstattung zur Verfügung gestellt werden.